Beratung für Eltern

Umzug mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat und Sie neu in den Kreis Recklinghausen ziehen oder innerhalb des Kreises umziehen, unterstützt Sie die Inklusionskoordination bei den nächsten Schritten. Die Inklusionskoordination berät Sie zu möglichen Beschulungsorten, nimmt Ihre Wünsche auf und stimmt das weitere Vorgehen mit der zuständigen Schulaufsicht ab. Anschließend erhalten Sie einen Schulvorschlag bzw. einen entsprechenden Bescheid. Wenn Sie eine Beschulung an einer Förderschule wünschen, informiert Sie die Inklusionskoordination ebenfalls über die Angebote im Kreis Recklinghausen und das weitere Anmeldeverfahren.

Inklusionskoordination

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zum Thema Umzug haben.

Markus Ortmann
Inklusionskoordination
Anna Bach
Inklusionskoordination

Rechtzeitig planen

Melden Sie sich frühzeitig bei der Inklusionskoordination. So kann gemeinsam ein passender Schulplatz gesucht werden.

Förderung bleibt bestehen

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf bleibt auch nach dem Umzug bestehen und wird weiterhin berücksichtigt.

So gehen Sie vor

Wenn Sie umziehen, gehen Sie bitte in folgenden Schritten vor:

1. Kontakt aufnehmen

Melden Sie sich bei der Inklusionskoordination. Wir nehmen Ihr Anliegen auf und beraten Sie.

2. Schulvorschlag erhalten

In Abstimmung mit der Schulaufsicht erstellen wir einen Schulvorschlag für eine passende Schule in Ihrer neuen Wohnsituation.

3. Kind anmelden

Sie melden Ihr Kind an der vorgeschlagenen Schule an. Die Schule unterstützt Sie dabei.

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Sie wissen nicht, wer zuständig ist?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen bei der ersten Orientierung und leiten Ihre Anfrage bei Bedarf an die passende Ansprechperson weiter.

Kontakt aufnehmen