AO-SF - Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Allgemeine Informationen

Das AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) regelt in Nordrhein-Westfalen die Feststellung, ob ein Kind oder ein Jugendlicher sonderpädagogische Unterstützung benötigt. 

Ziel ist es, jedem Kind eine bestmögliche schulische Förderung entsprechend seiner individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse zu ermöglichen.

Das Verfahren prüft insbesondere:

  • ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt,

  • in welchem Förderschwerpunkt Unterstützung notwendig ist,

  • welcher Lernort geeignet ist (Allgemeine Schule oder Förderschule).

Grundlage ist die AO-SF des Landes NRW sowie das Schulgesetz NRW.

Drei Hauptziele der AO-SF

Individuelle Förderung ermöglichen

Das AO-SF dient dazu, den Unterstützungsbedarf eines Kindes frühzeitig zu erkennen und eine passgenaue Förderung entsprechend seines individuellen Entwicklungsstandes sicherzustellen.

Inklusive und chancengerechte Bildung sichern

Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihren Lernvoraussetzungen Zugang zu geeigneten Bildungsangeboten erhalten – möglichst im inklusiven Setting.

Transparente und rechtssichere Entscheidung treffen

Durch ein strukturiertes Verfahren unter Beteiligung der Eltern werden nachvollziehbare Entscheidungen getroffen, die eine verlässliche Grundlage für schulische Fördermaßnahmen bilden.

AO-SF

Förderschwerpunkte in der AO-SF

Zielgleich

Zieldifferent

AO-SF

Neupilotierung des AO-SF

Der Kreis Recklinghausen bzw. die zuständige Bezirksregierung Münster ist Teil der Neupilotierung des AO-SF. 

Das Land Nordrhein-Westfalen erprobt derzeit in ausgewählten Regionen eine Neuausrichtung bzw. Pilotierung des AO-SF-Verfahrens.

Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, früher zu unterstützen und Bürokratie zu reduzieren.

Ablauf AO-SF

Präventive Fördermaßnahmen sind ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend

Beratung der Eltern sowie Erläuterung des Verfahrens durch die Lehrkräfte

Eltern und Schule stellen einen Online-Antrag bei der Bezirksregierung Münster (Expertisestelle)

Diese wertet den Antrag auf und erstellt ein Gutachten
(Bei Unklarheiten erfolgt eventuell eine vertiefende Begutachtung durch eine Sonderpädagogin oder einen Sonderpädagogen)

Eltern erhalten das Gutachten in der Regel per Mail und haben das Recht innerhalb von 5 Werktagen Widerspruch einzulegen

Wenn das Verfahren genehmigt wurde, erstellt das Schulamt für den Kreis Recklinghausen einen Bescheid.

Zentrale Veränderungen im Pilotverfahren

  • Stärkung  präventiver Förderung vor Einleitung eines AO-SF

  • mehr Beratung vor Einleitung

  • schnellere Entscheidungswege

  • stärkere Einbindung der multiprofessionellen Teams

Das formale Verfahren wird erst eingeleitet, wenn alle schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden.

Bedeutung für Lehrkräfte und Eltern

  • Eltern erhalten durch Lehrkräfte und ggfs. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen eine intensive Beratung im Vorfeld und im Rahmen der Antragstellung des AO-SF

  • Der Fokus wird auf die präventive Förderung gesetzt

  • Falls die präventive Förderung ausgeschöpft wurde und ein AO-SF beantragt wird, werden die Eltern transparent über alle Schritte informiert und haben weiterhin ein Mitspracherecht bei allen Entscheidungen